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06. April 2009, Das neue Münchner Fußball-Stadion und das finanzielle Engagement der öffentlichen Hand – Beschwerde nach Art. 87 ff EGV
Der u.a. auf Europarecht spezialisierte Rechtsanwalt Markus Rainer aus Olching hat für uns, eine Gruppe von Bürgern aus der Landeshauptstadt München und aus Gemeinden um München, in Brüssel Beschwerde gemäß Art. 87 ff EGV im Zusammenhang mit der Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen des neuen Fußballstadions im Norden von München durch die öffentliche Hand eingelegt. Mit dieser Beschwerde bzw. mit Behandlung selbiger wollen wir geklärt wissen, wie stark das finanzielle Engagement der öffentlichen Hand bei der Verkehrserschließung einer kommerziellen Einrichtung wie auch im sonstigen Kontext mit dem Stadionbau sein darf. Konkret geht es beispielsweise um die Beantwortung der Frage, ob für das Stadion eines privaten kommerziellen Trägers ein eigener Autobahnanschluss realisiert und öffentlich finanziert werden darf und muss. Auch werfen wir die Frage auf, ob und inwieweit es zulässig ist, dass dieLandeshauptstadt München mit Umwidmung
eines Gebietes vom Gewerbegebiet in ein Sondergebiet und mit einem entsprechend niedriger anzusetzenden Erbpachtzins zugunsten eines kommerziellen Stadionbetreibers
weit niedrigere Einnahmen für die Stadt in Kauf nimmt, als diese möglich wären.
Inhaberin und Betreiberin des Stadions ist die Allianz Arena München Stadion GmbH, welche mittlerweile eine 100%ige Tochter der FC Bayern München AG ist. Die Anteile dieser AG werden wiederum zu 90 % vom FC Bayern München e.V. und zu 10 % von der adidas AG gehalten. Die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern und der Bund trugen mit mehreren hundert Millionen Euro an öffentlichen Geldern zur Erschließung des Stadions bei, in dem laut Stadtratsbeschluss vom 12.12.2001 und laut Erbbaurechtsvertrag „u.a. zum Schutz des Olympiastadions“ „ausschließlich Profifußballsport“ sowie dem Profifußball zuzurechnende Veranstaltungen und Kongresse stattfinden dürfen, nicht jedoch „ Konzert- und Musikveranstaltungen, Festspiele aller Art sowie Messen“.
Konkreter Anlass dafür, sich noch einmal eingehend mit dem finanziellen Engagement der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem Stadionneubau zu befassen, waren die Anwürfe aus dem letzten Frühjahr von Führungskräften des FC Bayern München gegen den Münchner Oberbürgermeister ganz generell sowie im Speziellen wegen der Vorgabe an den Stadionbetreiber, ein Parkhaus zu bauen und zu finanzieren. Grundsätzlich sei an dieser Stelle auf die Widersprüchlichkeiten in der Argumentation prominenter Protagonisten des deutschen Profifußballs in der Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit wie mit der öffentlichen Hand hingewiesen. FC Bayern-Manager Hoeneß preist den DFB „als einzigen Spitzenverband in Deutschland, der keine öffentlichen Mittel bekommt“. Lobend erwähnt werden müssen hätten da schon die Hunderte von Millionen an Steuergeldern, die in den Bau und die Erschließung von Fußballstadien und in die Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit bei Fußballspielen fließen, oder die etwa 120 Millionen Euro, die Jahr für Jahr von den öffentlichrechtlichen
Rundfunkanstalten mit Segnung der Politik an die DFL überweisen werden. Der FC Bayern München will trotz anderslautender Vorgaben in der „EU-Fernsehrichtlinie“ IPFormate ausschließlich im eigenen Sender vermarkten und verwehrt deshalb einem auf
IP-TV spezialisierten Journalisten den Zugang zu Pressekonferenzen, gleichzeitig reklamiert der DFL im Zusammenhang mit der Forderung nach der Zentralvermarktung der Fernsehberichte „die Umsetzung des europäischen Rechts“. Ebenfalls in der Auseinandersetzung um die Zentralvermarktung fordert DFL-Präsident Rauball, der Profifußball dürfe „nicht wie eine Industrie behandelt werden“. Wenig später erklärt DFL-Geschäftsführer Seifert, die Liga sei „ein Industriezweig, der 30.000 Arbeitsplätze generiert und keine Jobs nach Tschechien verlagert“. Fakt ist, dass die Kommerzialisierung im deutschen Profifußball voranschreitet, dass viele deutsche Bundesligaclubs wie kommerzielle Konzerne agieren. Von daher gilt es schon, den Einsatz der öffentlichen Hand für den Profifußball mit Steuergeldern in Millionenhöhe zu hinterfragen.
Die Europäische Kommission hat mittlerweile den Eingang der Beschwerde offiziell bestätigt und ihr das Aktenzeichens CP 62/2009 Allianz Arena zugeteilt (Ansprechpartner elektronisch: Stateaidgreffe@ec.europa.eu). Laut Kommission wurde die Bundesregierung bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert.
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